Betreuung und Fürsorge im Seniorenzentrum Eckental-Forth von Martha-Maria

Betreuung im Seniorenzentrum Eckental

Soziale Betreuung, Seelsorge, Ehrenamt: Das Betreuungsangebot für Bewohner und Gäste im Seniorenzentrum Martha-Maria Eckental-Forth

Seniorenzentrum Eckental-Forth: Betreuung für Bewohner und Gäste

Sicher, geborgen, respektiert und angenommen: So sollen sich unsere Bewohner im Seniorenzentrum Eckental fühlen. In unserer Einrichtung, die zum Diakoniewerk Martha-Maria gehört, erwartet sie eine wohnliche und harmonische Umgebung, die schon für viele betagte Menschen zu einem neuen Zuhause geworden ist.

Unsere Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen sorgen mit ihrer Begleitung dafür, dass sehr viele Bedürfnisse und Wünsche unserer Bewohner erfüllt werden. Deshalb gibt es eine Reihe an Zusatzangeboten, die das Leben unserer Bewohner sowie der Gäste erleichtern und zu verbessern.

Unsere Betreuung im Seniorenzentrum Eckental umfasst:

Einblicke in unsere tägliche Arbeit

Seelsorge

Seelsorge

Ein Einzug ins Pflegeheim ist für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein Lebensschritt, der in seiner Endgültigkeit und Unumgänglichkeit tiefe Ängste und Sorgen wachrufen kann. Andererseits besteht die Hoffnung, noch einmal ein Zuhause zu finden. Entlastung vom Alltag und der Einsamkeit sind eine Chance.

Welche Hilfestellungen leistet die Seelsorge?

Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich bei uns im Seniorenzentrum daheim fühlen. 

In der Seelsorge sollen Sie etwas von der liebevollen, persönlichen Zuwendung Gottes erfahren, die dem ganzen Menschen gilt und ihm eine unzerstörbare Würde verleiht – unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten.

Die Seelsorge in unserem Seniorenzentrum geschieht in ökumenischer Zusammenarbeit.

Was heißt Seelsorge für uns?

  • Zuhören
  • Besuchsdienste
  • Gemeinsam beten und singen
  • Füreinander da sein
  • Gottesdienste (auch für dementiell veränderte Menschen)
  • Abendmahl
  • Trost und Segen zusprechen
  • Schwerkranke, Sterbende und Trauernde begleiten
  • Gemeinsam Abschied nehmen nach dem Tod
  • Aussegnungsfeiern und Trauergottesdienste

Sitzwachen

Die Begleitung ist ein Zeichen für die Würde des Lebens bis zuletzt. Sie geschieht ausschließlich auf Wunsch der Bewohner, deren Angehörigen oder deren Bevollmächtigen. Das Angebot beschränkt sich auf das Seniorenzentrum Martha-Maria Eckental und kann von Mitarbeitern angefragt werden.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter begleiten unruhige und sterbende Bewohner. Sie richten sich nach deren Bedürfnissen und Wünschen. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Still da sein
  • Die Hand halten
  • Ein Gespräch führen
  • Etwas zu trinken geben
  • Ein Lied summen
  • Etwas vorlesen
  • Ein Gebet sprechen

Pflegerische Dienste werden nicht angeboten.

Theologische und ökumenische Zusammenarbeit

Wir begrüßen die Pfarrer und Pastoren aus den umliegenden Gemeinden zu den wöchentlichen Gottesdiensten. Ebenso sind sie in der Rufbereitschaft bei Sterbenden und Verstorbenen aktiv.

Seelsorgebesuche werden auf Wunsch von ihnen übernommen. Die Zusammenarbeit wird zum großen Teil von Seelsorgerin Susanne Bader organisiert. Zudem Arbeiten wir Hand in Hand mit dem Hospiz-Verein Eckental und Pallia Vita aus Erlangen.

Frau Susanne Bader

Seelsorge in der Altenhilfe: Wichtige Vertrauenspersonen für Bewohner und Mitarbeitende (Folge 8)

Sie ist für alle da, die dort ein- und ausgehen: Als Seelsorgerin in den Martha-Maria Seniorenzentren Nürnberg und Eckental hat Susanne Bader ein offenes Ohr für Bewohner, Angehörige, aber auch für die Mitarbeitenden der Einrichtung. Egal, was die Menschen bewegt, die Seelsorgerin nimmt sich Zeit und hört zu.

In der achten Folge von "gut gepflegt", dem Pflege-Podcast aus dem Unternehmen Menschlichkeit, spricht Fabian mit Susanne über ihren Weg in die Seelsorge, ihre Arbeit, die sie gar nicht als Arbeit sieht – und über das ganz besondere Vertrauen, das ihr viele Bewohner und Mitarbeitende entgegenbringen.

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Soziale Betreuung

Soziale Betreuung auf der Gruppe im Seniorenzentrum Eckental

Was umfasst die soziale Betreuung?

Früh in die bunte Stunde, zum Mittagessen auf den Berg und nachmittags einem Klavierkonzert lauschen. Oder doch lieber ein vertrautes Gespräch und die kostbare Ruhe? Die Gestaltung des Alltages liegt bei uns überwiegend in der Hand der sozialen Betreuung, die sich dabei an den Bedürfnissen und Biografien der Bewohner orientiert.

Diese internen Angebote können von allen Bewohnern wahrgenommen werden. Neben den bekannten Gruppen- oder Einzelbetreuungen, gehören hierzu auch Veranstaltungen wie Jahreszeitliche Feste, Konzerte, Märchentheater oder Tanznachmittage. Ebenso werden mit dem hauseigenen Bus kleine Ausflüge unternommen oder durch Kindergärten frischer Wind ins Haus gebracht.

Jedes Stockwerk hat fest zugeteilte Mitglieder aus dem Team der sozialen Betreuung, wodurch ein engeres Verhältnis zu den Bewohnern und ein individuell angepasstes Angebot möglich ist.

Was bedeutet soziale Betreuung in unserem Seniorenzentrum und in unseren ambulanten Angeboten?

Dazu erklären wir gerne etwas mehr, denn für uns ist soziale Betreuung ein Herzensanliegen, das Körper und Seele guttut und Lebensfreude schenkt.  

Für alle, die im Seniorenzentrum Martha-Maria Eckental-Forth arbeiten, gilt: Die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Menschen, die bei uns zu Gast sind oder wohnen, stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Ihre Bedürfnisse und persönlichen Wünsche sind unser Maßstab. Darum ist unser Betreuungs- und Aktivierungsangebot so gestaltet, dass es den Gemeinschaftssinn und die Kommunikation fördert, Menschen in Bewegung bringt und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. 

Unser Angebot für die soziale Betreuung 

Soziale Betreuung beginnt beim Einleben und ist für alle Bewohner zugänglich, solange sie bei uns leben. Dafür setzen wir auf Tagesabläufe und Wochenpläne, die sowohl Aktivitäten als auch Ruhepausen sowie Einzel- als auch Gruppenangebote enthalten.  

Unsere Aktivierungs- und Betreuungsteams entwickeln Angebote im verschiedenen Bereichen. Dazu gehören:

  • Bewegung: Gymnastik, Sitztanz, begleitete Spaziergänge im Grünen etc. 
  • Spiritualität: Andachten, Gottesdienste etc. 
  • Gedächtnistraining 
  • Kreativprogramme: Malen, Basteln etc. 
  • Gesprächskreise 
  • Mediengestützte Angebote: Anschauen von Bildern und Fotografien, Vorlesen aus Zeitung, Zeitschriften, Musik hören, etc. 
  • Biografiearbeit 

Wenn Sie Interesse an detaillierten Informationen zu unserer sozialen Betreuung haben, vereinbaren Sie Ihren Termin. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Gruppenbetreuung

Die verschiedenen Angebote in den Gruppenarbeiten richten sich in den einzelnen Wohnbereichen an den dort lebenden Bewohnern. Vorlieben, Interessen und Bedürfnisse können somit besser aufgegriffen werden. Unsere Angebote fächern vielfach auf:

  • Themenbezogene Gruppen
  • Malgruppe
  • Kurzgottesdienste
  • Erinnerungsarbeit
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Kochen, Backen und Zubereiten
  • Kleine Hausarbeiten
  • Vorlesestunden
  • Singrunden
  • Sitzgymnastik
  • Gesprächs- und Diskussionsrunden

Einzelbetreuung

Die Einzelbetreuung ist vor allem für bettlägerige oder schwerkranke Bewohner eine kostbare Form der Zuwendung. Hierbei stehen nur der einzelne Bewohner und dessen aktuelle Bedürfnisse im Mittelpunkt. Hier entwickeln sich benötigte Gespräche oder ein Spaziergang am Rand der Felder Eckentals.

Folgendes machen unsere Bewohner gerne in der Einzelbetreuung:

  • Spazieren gehen/fahren
  • Gespräche
  • Basale Stimmulation
  • Vorlesen oder –singen
  • Religiöse und seelische Zuwendung
  • Gemeinsames Malen
  • Kreuzworträtsel
  • Raucherbegleitung
  • Fuß- und Handbäder
  • Nagelstudio
  • Veehharfe
  • Bewegungsübungen im Bett

Feste und Veranstaltungen

Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsfeste sind wichtige Pfeiler unserer Arbeit. Allerdings lange nicht die einzigen Veranstaltungen, die von der sozialen Betreuung organisiert werden. Dabei wird das Programm an den jahreszeitlichen Verlauf angepasst und auch mit fränkischen und weltlichen Kulturpunkten erweitert.

Aus einem Rückblick vergangener Veranstaltungen:

  • Mandolinen- und Akkordeonorchester
  • Posaunenchor und Jugendkapelle
  • Heckbrettmusik
  • Fränkische Gesangsgruppen
  • Volkstanzgruppen
  • Filmnachmittage
  • Geburtstagskaffeetrinken
  • Neujahresfeier
  • Klavierkonzerte
  • Märchenvorspiele
  • Grillen
  • Ausflüge

Wiederkehrende Veranstaltungen

Es gibt in unserem Haus auch Veranstaltungen, die an die Gruppenangebote angrenzen, häufig allerdings auch von Ehrenamtlichen, unserer Seelsorgerin oder den umliegenden Religionsgemeinden gestaltet werden. Diese finden immer in bestimmten Rythmen im Haus statt.

Die Bandbreite gestaltet sich so:

  • Allgemeines musiktherapeutisches Angebot und Bewohnerchor
  • Bunte Stunde
  • Gottesdienste
  • Kurzgottesdienste für Menschen mit Demenz
  • Vorlesestunden
  • Gesang- und Akkordeonnachmittage
  • Musiktherapeutisches Angebot für Menschen mit Demenz
  • Tanznachmittage
  • Dämmershoppen
  • Jung trifft Alt – Kindergartenbesuch
Luisa Beisegel

Katzen im Seniorenzentrum: Wie helfen Tiere bei Demenz und im Alter?

“Der haptische und taktile Faktor löst beim Menschen den Reiz aus, dass das Glückshormon Oxytocin ausgeschüttet und das Stresshormon Cortisol reduziert wird.”

So erklärt Luisa Beisegel, Leitung der sozialen Betreuung im Seniorenzentrum Martha-Maria Eckental, die positiven Auswirkungen der sensorisch-gesteuerten Begleitkatzen, die seit Juni 2024 im Seniorenzentrum wohnen.

In der 42. Folge von "gut gepflegt", dem Pflege-Podcast aus dem Unternehmen Menschlichkeit, erläutert sie im Gespräch mit Christian, wie die Roboterkatzen bei den Bewohnern ankommen, welche Vorteile sie gegenüber echten Haustieren bieten und wieso vor allem Menschen mit Demenz in Akut-Situationen profitieren.

"Überall im Haus wird mehr gestrahlt und gelacht", hebt Beisegel freudestrahlend hervor.

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Ehrenamt

Ausflug zum Pferdehof mit den Ehrenamtlichen aus dem Seniorenzentrum Eckental-Forth

Wie können sich Ehrenamtliche engagieren?

Ohne den Dienst ehrenamtlicher Mitarbeiter könnten viele Angebote nicht realisiert werden. So unterschiedlich die Menschen sind, die in einem Seniorenzentrum leben, so vielfältig sind ihre Bedürfnisse und damit die Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements.

Ansprechpartner beim Erstkontakt ist die Einrichtungsleitung oder die Pflegedienstleitung. Interessierte freiwillige Helfer werden gebeten, ein Einsatzformular auszufüllen.

Gemeinsam mit dem Ehrenamtlichen werden die Einsatzmöglichkeiten, der Einsatzort und der zeitliche Umfang besprochen. Es besteht die Möglichkeit durch „Schnupperstunden“ einen Einblick in die Tätigkeit des Ehrenamtes zu erhalten.

Was machen Ehrenamtliche?

  • Beim Spazierengehen begleiten
  • Gespräche führen oder einfach zuhören
  • Etwas vorlesen
  • Miteinander beten
  • Erfahrungen austauschen
  • Besorgungen erledigen
  • Gemeinsam singen
  • Bei Ausflügen begleiten
  • Feste und Feiern mitgestalten 
  • Besuchsdienst
  • Blumenpflege
  • Sterbebegleitung

Versicherung im Ehrenamt

Ehrenamtliche sind bei der Versicherungskammer Bayern für Schäden gegenüber Dritten (Bewohnern und deren Eigentum) umfassend versichert. Dies beinhaltet auch Fahrten mit dem privaten Auto – zum Beispiel für Besorgungen im Auftrag von Martha-Maria. Diese Versicherungen sind für alle Ehrenamtlichen kostenlos.

Ingrid Müller
Markus Kalbskopf

Beratung

Ein Beratungsgespräch im Seniorenzentrum Eckental in Forth

Beratung für Angehörige und Interessierte

Sie suchen Beratung rund um das Wohnen bei uns? Sie möchten wissen, wie unser Haus für unsere Bewohner zu einem echten Zuhause werden kann? Sie haben Fragen rund um Ihre Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten – als Pflegebedürftiger oder als pflegender Angehöriger? 

Dann nutzen Sie unser Angebot zur Beratung. Erfahren Sie mehr über die Strukturen in unserem Seniorenzentrum und zu unserem Angebot rund um Betreuung und Pflege.

Hilfe beim Behördengang und bei Formularen

Gerne erläutern wir Ihnen alle formellen Abläufe rund um die Aufnahme. Darüber hinaus sehen wir uns als Ratgeber bei Behördenangelegenheiten und geben Hilfestellung beim Schriftverkehr rund um Betreuung, Patientenverfügung und Einstufungsverfahren.

Zudem laden wir zu Informationsabenden für Angehörige ein, vermitteln Wissenswertes zu aktuellen Themen und fördern den Austausch. Außerdem gestalten wir immer wieder Vortragsreihen, die Antworten auf gesundheitspolitische und präventive Fragen geben und sich für Angehörige und Bewohner gleichermaßen eignen. 

Die Bedürfnisse unserer Bewohner prägen unser Betreuungs- und Beschäftigungsangebot. Wir bieten an, was sie sich wünschen – zum Beispiel Gymnastik und andere Bewegungsangebote, Stammtische, Gedächtnistraining, Feiern und Kino. Zudem können Sie an Gottesdiensten und Bibelstunden teilnehmen. Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.

Die wichtigsten Begriffe rund um die Pflege
Pflegesachleistung

Pflegesachleistung

Sie benötigen Hilfe bei ein paar Vorhaben des täglichen Lebens, zum Beispiel dem Duschen, können und wollen jedoch weiter allein leben?  
Sie pflegen Ihre Angehörige und wollen dies auch zukünftig tun, wünschen sich jedoch bei einigen Aufgaben Unterstützung? 
Dann ist vielleicht die Pflegesachleistung eine Möglichkeit, die bestmögliche Versorgung und Ihr Wohlbefinden zu sichern.  
Dabei klingt der Name trügerisch, denn eine Pflegesachleistung ist keinesfalls eine Sache, sondern eine Tätigkeit. Dafür zeichnet ein ambulanter Pflegedienst zuständig, zum Beispiel der ambulante Pflegedienst Martha-Maria. Wenn dessen Fachkräfte Pflegebedürftige bei der Körperpflege, im Haushalt oder auch bei der Gestaltung des Alltags unterstützen, gilt das als Pflegesachleistung, die teilweise oder ganz von der Pflegeversicherung übernommen werden kann. Dann bezahlt die Pflegeversicherung den ambulanten Pflegedienst direkt. 

Ab Pflegegrad 2 zu den Pflegesachleistungen 

Voraussetzung für den Bezug von Pflegesachleistungen ist der Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.  
Aktuell übernimmt die Pflegeversicherung pro Monat Pflegesachleistungen bis zur Höhe von 

  • 689 Euro bei Pflegegrad 2 
  • 1.298 Euro bei Pflegegrad 3 
  • 1.612 Euro bei Pflegegrad 4 
  • 1.995 Euro bei Pflegegrad 5. 

 
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen – sogar ab Pflegegrad 1 – der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht und zweckgebunden. Später, nach den Aufwendungen für Entlastungsangebote, bekommt der Pflegebedürftige ihn von der Pflegekasse zurück. 
 
Übrigens bedeutet die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen keinesfalls, dass pflegenden Angehörigen kein Pflegegeld zusteht. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entscheiden sich für sogenannte Kombileistungen: Ein Teil des Geldes fließt direkt die Pflegesachleistung, den Rest gibt es bar, zur freien Verfügung, als Pflegegeld. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Thema und zu den Pflegesachleistungen, die wir anbieten, gerne an uns.
 

Pflegegeld

Pflegegeld

Sie benötigen Pflege und Ihr Mann/Ihre Frau ist gerne bereit, diese zu leisten? 

Ihre Eltern kommen nicht mehr allein zurecht, Sie möchten für sie da sein? 

Sobald ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 vorliegt, steht Ihnen Pflegegeld zu – es wird direkt auf das Konto des oder der Pflegebedürftigen überwiesen. Die Pflegeversicherung überweist es zur freien Verfügung. In den meisten Fällen kommt das Pflegegeld dem Partner, Kind oder Freund zugute, der die Pflege ehrenamtlich übernimmt. Das monatliche Pflegegeld beträgt derzeit 

  • 316 Euro in Pflegegrad 2 
  • 545 Euro in Pflegegrad 3 
  • 728 Euro in Pflegegrad 4 
  • 901 Euro in Pflegegrad 5

 
Beratungsbesuche dringend erforderlich 
 
Wichtig zu wissen: Mit dem Pflegegeld sollen die erforderliche Pflege und der Bedarf zu Hause sichergestellt werden. Es fließt auch nicht einfach so: Nur dann, wenn der Pflegebedürftige regelmäßig einen Beratungsbesuch (Pflegepflichteinsatz) zulässt, erhält er diese Zahlungen. Denn damit soll sichergestellt werden, dass die Pflegequalität zuhause den Bedürfnissen des zu Pflegenden entspricht. Hierbei gilt: Bei den Pflegegraden 2 und 3 sind die Beratungsbesuche halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich erforderlich. Die Kosten für diesen Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse. 

Wenn der oder die Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss oder einer stationäre Rehabilitationsmaßnahme nutzt, fließt das Pflegegeld für die ersten vier Wochen dieses Aufenthalts weiter. Erst danach stellt die Pflegekasse die Zahlung des Pflegegeldes ein. Wird der Patient danach zuhause weitergepflegt, gibt es dafür erneut Pflegegeld. 

Während der Kurzzeitpflege (im Seniorenzentrum) zahlt die Krankenkasse die Hälfte des Pflegegeldes für acht Wochen, bei der Verhinderungspflege (zuhause, durch ambulante Pflegedienste) für sechs Wochen weiter.

Wenn Sie Ihren Pflegegrad noch beantragen bzw. höherstufen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Für Fragen rund um Schulungen für pflegende Angehörige sowie unser Pflege-Angebot nehmen wir uns in unserer Diakoniestation/ambulante Pflege Martha-Maria gerne Zeit für Sie.
 

Pflegegrad

Pflegegrad

Sie benötigen in immer mehr Bereichen des täglichen Lebens Unterstützung? 

Ihr Partner, Ihre Mutter, Ihr Vater verliert zusehends an Mobilität, geistigen Fähigkeiten und Selbstständigkeit? 
Dann haben Sie ein Anrecht darauf, den Pflegegrad bestimmen zu lassen. Denn ab Pflegegrad 2 (von 5) stehen Ihnen Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen zu, die Sie entlasten und dafür sorgen können, dass Sie Ihr Leben weiterhin gut meistern. 

Außerdem ermöglichen es diese Leistungen, dass Pflegebedürftige - solange möglich und gewünscht - in den eigenen vier Wänden leben. Zieht der Pflegebedürftige ins Betreute Wohnen bzw. eine Senioreneinrichtung um, beteiligt sich die Pflegekasse ebenfalls daran - je höher der Pflegegrad, desto mehr wird übernommen. 
Darum lohnt es sich, den Pflegegrad bestimmen zu lassen, sobald sich abzeichnet, dass für Sie bzw. Ihren Angehörigen dauerhaft Pflege nötig sein wird. Wenden Sie sich hierzu schriftlich oder telefonisch an Ihre Pflegekasse (die der Krankenkasse angegliedert ist, daher gelten dieselben Kontaktdaten).  

Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung 

Maximal - bei dauerhafter stationärer Unterbringung in einem Pflegeheim - übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu folgenden Betrag 

  • bei Pflegegrad 2: 770 Euro 
  • bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro 
  • bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro 
  • bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro 

 
Lebt der oder die Pflegebedürftige zuhause und wird durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt, übernimmt die Krankenkasse Pflegesachleistungen im Wert von maximal 

  • bei Pflegegrad 2: 689 Euro 
  • bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro 
  • bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro 
  • bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro

 
Wenn ein Pflegebedürftiger zuhause oder bei Angehörigen lebt und von Familie, Freunden, Nachbarn gepflegt wird, gibt es stattdessen einen Anspruch auf Pflegegeld (LINK). Es liegt deutlich niedriger und beträgt derzeit maximal 901 Euro pro Monat (bei Pflegegrad 5). 

Übrigens: Auch, wenn das Ergebnis der Begutachtung erst Pflegegrad 1 ist und noch mit wenig Hilfe zurechtkommen, ist der Pflegegrad schon von Vorteil. Damit können Sie den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro beantragen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder bei der Körperpflege. Zudem beteiligt sich die Pflegekasse auf Antrag an Umbauten zur Wohnraumverbesserung (d.h. zum Beispiel zugunsten mehr Barrierefreiheit). 
Lassen Sie sich rund um Ihre Möglichkeiten beraten, zum Beispiel bei uns.

Feststellung des Pflegegrades

Feststellung des Pflegegrads

Der erste Schritt zu Pflegeleistungen ist der Antrag bei Ihrer Pflegekasse (die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist, d.h. beide haben dieselben Kontaktdaten). Diesen Antrag können Sie telefonisch, per Brief, per Mail oder persönlich, vor Ort in einem Pflegestützpunkt, stellen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einem Verwandten oder Freund eine Vollmacht auszustellen, der Sie dann in dieser Aufgabe vertritt.

Je schneller Sie Ihren Antrag stellen, desto besser - denn erhalten Sie einen Pflegegrad, gilt der Termin der Antragstellung als ausschlaggebend dafür, ab wann Ihnen Pflegeleistungen zustehen. Das heißt: Das Geld fließt früher. 

Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, beauftragt Ihre Pflegekasse einen Gutachter/eine Gutachterin damit, Ihren Pflegebedarf zu ermitteln. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist für dieses Gutachten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz MDK) zuständig. Bei privater Krankenversicherung übernimmt dies hingegen der medizinische Dienst der Privaten MEDICPROOF.  

In den meisten Fällen findet die Begutachtung zuhause statt, nur selten im Krankenhaus bzw. nach Aktenlage. Schon vor dem Vor-Ort-Termin können Sie sich in einer Pflegeberatung, zum Beispiel in Ihrer Diakoniestation, über den Ablauf solch einer Begutachtung informieren. 

Schritt für Schritt zum Pflegegrad 

Die Gutachter von MDK und MEDICPROOF sind Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte, die für diese Aufgabe noch extra geschult wurden. Daher kennen sie sich mit vielerlei Erkrankungen aus und kennen Menschen in allen Lebenslagen. Es ist also nicht nötig, vor dem Begutachtungstermin einen Putzdienst kommen zu lassen, zum Friseur zu gehen und die Sonntagskleidung anzuziehen. Vielmehr sollte Ihr Gutachter oder Ihre Gutachterin Sie so erleben, wie Sie im Alltag eben sind - mit Schwächen und Einschränkungen, schließlich benötigen Sie ja Unterstützung. Wenn Sie aktuelle Berichte von Ärzten oder aus Krankenhäusern, Ihren Medikamentenplan und Schwerbehindertenausweis und eine Liste all Ihrer Hilfsmittel (Brille, Rollator etc.) zurechtlegen, tragen Sie zusätzlich dazu bei, dass der Gutachter schnell einen Überblick über Ihre gesundheitliche Situation bekommt. 

Der Vor-Ort-Termin läuft in der Regel so ab: 

  • Der Gutachter kommt vorbei, befragt und beobachtet den Pflegebedürftigen und, sofern anwesend, die engsten Angehörigen  
  • Er notiert, in welchem wichtigen Lebensbereich welche Einschränkungen vorhanden sind   
  • Er berechnet den Pflegegrad und meldet seine Empfehlung an die Pflegekasse 
  • Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad 
  • Binnen 25 Arbeitstagen erfahren Sie, welchen Pflegegrad Sie aktuell haben  
  • Danach stimmen Sie dem entweder zu und erhalten Pflegeleistungen – oder Sie legen binnen eines Monats Widerspruch ein. 

 
Dabei gilt: Sollte Ihre Selbstständigkeit weiter abnehmen, sodass Sie mehr Hilfe benötigen, können Sie jederzeit die Höherstufung Ihres Pflegegrads bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Das Pflegegutachten - um diese Lebensbereiche geht es 

Wenn der Gutachter da ist, möchte er herausfinden, wie gut Sie in allen wichtigen Lebensbereichen allein zurechtkommen bzw. wo genau Sie Hilfe brauchen. Daher stellen sowohl die Gutachter des MDK als auch die von MEDICPROOF Fragen, die die folgenden 6 Module abdecken:  

  • Mobilität (Positionswechsel im Bett, Sitzen, Treppensteigen etc.) 
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. Erinnerungsvermögen, Teilnahme an Gesprächen, Gefahrenbewusstsein) 
  • Verhalten und psychische Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe, Aggressivität, Ängste) 
  • Selbstversorgung (z.B. Nahrungsaufnahme, Ankleiden, Körperpflege) 
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. 

 
Außerdem wird Ihr Gutachter Sie beobachten - wie Sie sitzen, aufstehen (wenn möglich), sich bewegen, kommunizieren etc. Je mehr Hilfsbedarf sich insgesamt abzeichnet, desto höher Ihr Pflegegrad und desto mehr Pflegeleistungen stehen Ihnen zu. Schon ab dem Pflegegrad 1 können Sie einen Entlastungsbetrag erhalten, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe. Ab Pflegegrad 2 gibt es den Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld. 

Wenn Sie Fragen rund um die Ermittlung Ihres Pflegegrads haben oder zu Angeboten, mit denen wir vom Seniorenzentrum Martha-Maria Sie unterstützen können, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.
 

Pflegesatzverhandlung

Pflegesatzverhandlung

Wie viel darf eine konkrete Einrichtung - zum Beispiel unser Seniorenzentrum Martha-Maria - von Bewohnerinnen und Bewohnern beziehungsweise Angehörigen verlangen? Welche Beiträge sind für Pflegeleistungen, Kost und Logis, aber auch Investitionen in den Aus- und Umbau unserer Einrichtung sowie die Ausbildung neuer Pflegekräfte angemessen?

Um das zu klären, finden Pflegesatzverhandlungen statt. Hierbei diskutieren die Träger, also zum Beispiel wir, mit Vertretern der Pflegekassen sowie der Sozialhilfeträger. Pflegesatzverhandlungen sind also unverzichtbar, denn sie sollen dafür sorgen, dass jedes Pflegeheim ausreichend Geld von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern erhält, um gut wirtschaften zu können - und gleichzeitig dafür, dass die Bewohner bzw. ihre Angehörigen nicht unangemessen viel bezahlen. 
Darum kommt es immer zur Pflegesatzverhandlung, wenn ein Pflegeheim neu eröffnet sowie dann, wenn Entgelterhöhungen anstehen. 

Warum Entgelterhöhungen nötig sind 

Dabei zu beachten ist: Wenn Pflegefachkräfte angemessene Löhne sowie Sozialleistungen erhalten und wenn es besondere Therapieangebote in einer Einrichtung gibt, hat dies seinen Preis. Wann immer die Tariflöhne, Strom- und Lebensmittelkosten steigen, sind Entgelterhöhungen nicht zu vermeiden.  

In der Regel werden über die Entgelterhöhungen für Bewohner und Angehörige ausschließlich die steigenden Kosten der Pflegeeinrichtung (also z. B. steigende Energie- und Lebensmittelkosten) abgedeckt. Die Pflegeleistung an sich bleibt in diesem Fall unberührt. Allerdings kann manchmal auch eine Veränderung des Personalschlüssels zur Entgelterhöhung führen, sodass beispielsweise einem Bereich mehr Pflegekräfte zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden die Bewohner und Ihre Angehörigen von uns schriftlich über die zu erwartenden Veränderungen informiert. 

Vor jeder Entgelterhöhung gilt: Vorab müssen wir schätzen und unter anderem Bewohner bzw. ihre Angehörigen darüber informieren, um wie viel die Kosten voraussichtlich steigen werden. Jede Pflegeeinrichtung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichtet, die Bewohnerinnen und Bewohner frühzeitig, meist noch vor dem Verhandlungstermin, über die beantragten Entgelte zu informieren. Hierbei setzen wir womöglich höhere Summen an, als schlussendlich ausgehandelt werden. Denn in der Pflegesatzverhandlung bewegen sich die beiden Seiten (Pflegeheimbetreiber einerseits, Pflegekassen- und Sozialhilfeträger andererseits) aufeinander zu, suchen einen auskömmlichen Kompromiss.  

Daraus erklärt sich, dass die vorher schriftlich bekanntgegebenen Entgelterhöhungen nur selten genau den Erhöhungen entsprechen, die später wirklich anfallen. Manchmal kann auch gar keine Einigung erzielt werden, dann wird noch die Schiedsstelle eingeschaltet. Auf jeden Fall können Sie sicher sein: Wir informieren Sie rund um jede Pflegesatzverhandlung so transparent wie möglich. 

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere Verwaltung vor Ort.
 

Verpflegung und Café

Die Küche im Seniorenzentrum Eckental in Forth

Leistungen unserer Küche

Unsere hauseigene Küche versorgt und verwöhnt unsere Bewohner mit frisch gekochten, abwechslungsreichen Gerichten. Sie kümmert sich um Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Kaffee und Kuchen. Ebenso bereitet unser Team Besonderheiten für Feste und Feiern zu.

Dabei achten unsere Mitarbeiter auf die benötigten, unterschiedlichen Kostformen unserer Bewohner. Püriert, vegetarisch oder eiweißreich – jeder Bedarf wird abgedeckt.

Café am Eckenberg

Zudem beherbergt unser Seniorenzentrum ein Café: das Café am Eckenberg. Dort finden bis zu 100 Personen Platz. Bei gibt es sonnige Sitzmöglichkeiten für Kaffee, Kuchen und leckere Eisbecher.

  • Kaffeespezialitäten
  • Kuchen und Torten
  • Eisbecher und Eiskaffees
  • alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken

Sie möchten eine Feier oder eine private Veranstaltungen in unseren Räumlichkeiten ausrichten? Auch das ist im Café am Eckenberg möglich. Es erwarten Sie:

  • freundliche Räume
  • zwei sonnige Terrassen
  • Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen möglich
  • individuell erstellte Angebote

Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag von 14 bis 17 Uhr

Telefon: Bei Reservierungen, Fragen oder Anregungen können Sie sich jederzeit telefonisch unter 09126 3949-228 bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne.

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